Stellenangebot Firmenprofil

Finde jetzt den perfekten Job für Dich Jetzt Job finden

erweiterte Suche

Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit über 300 Studierenden sowie 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir nächstmöglich befristet für zwei Jahre in Teilzeit (19,75 Std./Woche) eine

Mitarbeit/Assistenz im Bereich Personal

Kennziffer: 2023 V-P


Aufgaben
  • Sie unterstützen die Abteilungsleitung vertrauensvoll bei der internen und externen Korrespondenz und Kommunikation.
  • Sie begleiten administrativ und organisatorisch Auswahl- und Einstellungsprozesse.
  • Sie pflegen nach Einarbeitung die Personaldaten im Personalverwaltungssystem HIS-SVA.
  • Sie sind erste Anlaufstelle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen zur Arbeitszeit, zum Urlaub und bei Krankheit.
  • Sie betreuen nach Einarbeitung das digitale Bewerbermanagementsystem.

Profil
  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d).
  • Alternativ sind Sie zur Bürokauffrau oder zum Bürokaufmann (m/w/d) ausgebildet oder haben eine vergleichbare Qualifikation.
  • Sie sind eigeninitiatives, gründliches und selbstständiges Arbeiten gewohnt, arbeiten aber auch gerne im Team.
  • Sie sind lernbereit und flexibel, um sich in neue Aufgabengebiete und hochschulspezifische Software einzuarbeiten.
  • Sie sind vertrauenswürdig und zugewandt, auch wenn der Zeit- oder Aufgabendruck zunimmt.

Wir bieten

Die Beschäftigung und Vergütung erfolgt nach den tarifrechtlichen Bestimmungen des TV-L bis Entgeltgruppe 6. Ihre Mobilität unterstützen wir mit dem Joblicket BW.

Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe legt Wert auf Vielfalt und ist bestrebt, alle Geschlechter ausgewogen zu beschäftigen. Qualifizierte Frauen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwer­behin­derung/Gleich­stellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.